Schadensereignisse lassen sich aufgrund Ihrer Komplexität sehr selten nur einem Fachdienst zuordnen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall betroffen. Nicht alle Betroffenen sind verletzt und werden daher auch nicht vom Rettungsdienst und Sanitätsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Das Deutsche Rote Kreuz wird zukünftig auch die Betreuungsgruppe zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Schadensereignissen einbeziehen. Die Betreuungsgruppe soll spätestens eine Stunde nach Eintritt eines Schadensereignisses an der Einsatzstelle eintreffen.